Härtere Strafen, höhere Spritpreise, Führerschein-Tausch

Diese sachen ändern sich 2022 für autofahrer und autofahrerinnen

Im Jahr 2022 treten neue Vorschriften und Regeln für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft. Hier eine ständig aktualisierte Übersicht zu den Kraftstoffpreisen, TÜV und Führerscheinumtausch.

car-speedometer-red

Führerscheinumtausch

Menschen die 1953 bis 1958 geboren sind und noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen, diese müssen das Dokument bis allerspätestens zum 19.1.2022 in einen fälschungssicheren Führerschein umtauschen. Wer trotzdem noch mit dem alten Führerschein angehalten wird, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro und muss zusätzlich den umgetauschten Führerschein dann der Polizei nachträglich vorlegen – sonst gibt es erneut ein Bußgeld.

Zudem ist der neue Führerschein auf 15 Jahre befristet und kosten 25 Euro. Ab 19.1.2023 müssen Führerschein-Inhaber und -Inhaberinnen aus dem Geburtsjahrgängen 1959 bis 1964 den alten Führerschein umtauschen.

Novelle der Straßenverkehrsordnung

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung, ist schon seit November 2021 in Kraft. Sie sieht unter anderem eine starke Erhöhung der Buß- und Verwangelder bei Tempoverstößen vor. Des Weiteren gibt es teils empfindliche Strafen für diverse Parkverstöße und das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Auch die Sicherheit von Radfahrern wird mit neuen Abbieger- und Überholregeln  verbessert.

Masken-Pflicht

Höchstwahrscheinlich müssen Autofahrer ab 2022 Masken im Auto mitführen – auch nach der Corona-Pandemie. Sie sollen in Zukunft dann Bestandteil des Verbandskastens sein. Die entsprechende Verordnung muss noch genehmigt werden.

TÜV Plaketten

Diejenigen die eine braune „TÜV“-Plakette auf dem Kennzeichen haben, müssen 2022 zur Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO. Denn es gibt nach erfolgreicher Prüfung eine grüne Plakette. Das Kraftfahrzeug muss dann 2024 wieder beispielsweise beim TÜV vorgeführt werden. Für Neufahrzeuge (Wohnmobile und PKWs bis 3,5 Tonnen) gilt eine Drei-Jahres-Frist (orangefarbene Plakette).

E-Auto-Förderung

Ab dem 1.1.2022 ändert sich die Förderrichtlinie für Hybrid-Autos  bei der E-Auto-Prämie von Herstellern und Staat. Plug-in-Hybrid-Modelle müssen ab Jahresanfang eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen, Bis jetzt lag die Reichweite bei 40 Kilometern und einen Maximal-Ausstoß von 50 Gramm CO2 pro Kilometer. Des Weiteren, bleibt die Emissionsgrenze weiterhin bestehen. Die Förderprämie ist bis Ende 2022 gültig– nach dieser Frist kommt aber alles auf den Prüfstand.

Kraftstoffpreise

Die nächste Stufe der CO2-Bepreisung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Das bedeutet dann, das eine Tonne CO2 mit 30 Euro zu Buche schlägt, was den Spritpreis um einiges erhöht. Benzin steigt um 8,4 Cent pro Liter und der Diesel verteuert sich um 9,5 Cent pro Liter gegenüber dem Preis von 2020.

Assistenzsysteme

Vom 6. Juli 2022 an sind für sämtliche typgenehmigten Kraftfahrzeuge diverse Assistenzsysteme serienmäßig vorgeschrieben. Dazu zählen beispielsweise der Intelligente Geschwindigkeitsassistent (oder auch ISA; Intelligent Speed Assistance). Das System warnt den Fahrer oder die Fahrerin, wenn er die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschreitet.

Zu den weiteren Systemen gehören unter anderem die Black-Box, Notbremsassistent und Notfall-Spurhalteassistent.

Reise

Die neuen Vignetten in der Farbe Marille für Österreich sind ab Ende November 2021 erhältlich und gelten ab Dezember 2021 bis Januar 2023. Die Preise steigen um die gesetzlich vorgeschriebene Inflationsanpassung um etwa 1,4 Prozent. So kosten die Auto-Jahresvignette 93,80 Euro, die Zwei-Monats-Vignette kostet 28,20 Euro und das Zehn-Tages-Pickerl 9,60 Euro. Motorradfahrer bezahlen dagegen 37,20 Euro, 14,10 Euro und 5,60 Euro. Die digitale Vignette gibt es ebenfalls in drei Varianten für zehn Tage, zwei Monate oder das ganze Jahr. Diese kann ganz einfach online gebucht werden, mit der Registrierung der Auto-Plakette entfällt das Kleben.

Autofahrerinnen und Autofahrer, die eine Jahresvignette für die Schweiz brauchen, müssen ab jetzt 38 Euro bezahlen. Die Vignette kostet in der Schweiz unverändert 40 Franken. Sie gilt für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen und für 14 Monate – vom 1.12.2021 bis 31.1.2023. Ab 2023 gibt es zu der Klebe-Vignette noch eine elektronische Version zum gleichen Preis.

Autorin: Sophie Pixis

Menü