Zukünftig werden zwei Masken im Fahrzeug Pflicht

Auch nach der Corona-Pandemie müssen Autofahrer ab 2022 Masken im Fahrzeug mitführen.

Masken

Die Einführung einer Mitführpflicht von Masken im Fahrzeug, hat eine Sprecherin gegenüber der Rheinischen Post bestätigt. Sie soll bei der nächsten Novelle der Straßenverkehrsordnung inkludiert sein.

Laut  Bundesverkehrsministeriums befolgt man den Rat von Experten, dass „zwei Gesichtsmasken“ im Fahrzeug-Verbandskasten enthalten sein sollen. Dem entsprechend wird das Normblatt DIN 13164 angepasst, dass das Innere des Verbandskastens regelt. Vor allem bei Erste-Hilfe-Maßnahmen, bei denen man als Hilfeleistender anderen Personen sehr nahe kommt, sollen die Gesichtsmasken zusätzliche Sicherheit bieten. Anfänglich wollte das Ministerium die Gesichtsmasken in Griffnähe vorschreiben – ähnlich wie bei den seit 2014 verordneten Warnwesten.

Pkw, Lkw und Busse sind von der neuen Reglung betroffen. Momentan kostet ein nicht vollständig bestückter Verbandskasten fünf Euro Bußgeld. Wann das Normblatt in Kraft tritt, ist noch unklar. Aber es soll auch unter einer neuen Regierung durchgebracht werden. Am 8. Oktober ist die nächste Sitzung des Bundesrates, auf der über die Straßenverkehrsordnungs-Novelle abgestimmt werden soll.

FAZIT

Laut der Straßenverkehrsordnung sollen ab 2022 Kraftfahrzeugfahrer im Verbandskasten zwei Gesichtsmasken mitführen. Noch ist unklar, um welchen Mund-Nasen-Schutz es sich handelt (medizinische Masken oder FFP2), und ab wann genau das Normblatt DIN 13164 in Kraft tritt. Für das Nichtmitführen gibt es momentan ein Bußgeld von fünf Euro.

Quelle:  auto-motor-und-sport.de

Autorin: Sophie Pixis

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