Geheimer TAXI-ALARM.
Gefahr bei roter LED-Leuchte

Das bekannte Taxilicht auf dem Dach des Fahrzeuges hat mehrere Funktionen, allerdings ist eine davon
so gut wie nicht bekannt: der sogenannte stille Taxi-Alarm. Hier erfahren Sie, worauf geachtet werden muss.

Taxilicht

Wenn das Taxi frei ist, leuchtet das Taxischild auf und wenn Fahrgäste an Bord sind ist die Beleuchtung aus. Was ist aber, wenn rote LED-Leuchten aufleuchten, oder sogar das komplette Taxi-Schild blinkt? Dann steckt der Taxifahrer in Schwierigkeiten und hat den stillen Alarm betätigt.

Bei älteren Fahrzeugen: Blinkendes Taxi-Schild

Zu erkennen ist der stille Alarm nur von außen. Er wird in Kraft gesetzt, wenn der Taxifahrer oder die Taxifahrerin sich in einer Notsituation befindet. Nach dem Auslösen des Taxi-Alarms blinkt bei älteren Taximodellen das gesamte Schild auf dem Fahrzeugdach – dies hat den grossen Nachteil, dass es sich eventuell in Schaufenstern oder in den Scheiben anderer Fahrzeuge spiegeln könnte. Somit würde ein vermeintlicher Angreifer im Inneren des Autos eventuell von dem ausgelösten Alarm etwas mitbekommen.

Kleine rote Lichter, die in das Taxischild neuerer Modelle eingebaut sind, sind für Angreifer kaum zu sehen. Wenn Sie das Alarmsignal sehen, empfiehlt Ihnen die Polizei:

  1. Nicht denken, dass es sich um einen Fehlalarm handelt!
  2. Umgehend die Notrufnummer 110 wählen.
  3. Zulassungsnummer im Heckfenster, Kennzeichen und eventuell den Fahrzeugtyp der Polizei durchgeben.
  4. Den Standort des Taxis angeben und auch, in welche Richtung es sich fortbewegt.
  5. Angaben zur Situation: Wie viele Personen sind im Taxi oder wird der Fahrer oder die Fahrerin bedroht?
  6. Wenn möglich dem Taxi unauffällig hinterherfahren und der Polizei die Position sagen.
  7. Keinesfalls selbst probieren, das Taxi aufzuhalten. Achtung, auf diese Weise gefährden Sie sich selbst und den Fahrer.
  8. Bei der Verfolgung unbedingt alle Verkehrsregeln beachten und nicht die anderen Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen.

Der stille Alarm ist keine Pflichteinrichtung im Fahrzeug. Allerdings gibt es noch einen lauten Alarm, der im Taxifahrzeug vorgeschrieben ist. Hierbei wird die Autohupe aktiviert und die hinteren Blinker sowie die Scheinwerfer blinken. Wenn sich die Fahrerin oder der Fahrer des Taxis in einer echten Notsituation nicht mehr zu helfen wissen, wird der laute Alarm aktiviert. Die Regeln 1 bis 4 gelten auch hier und selbstverständlich heißt es auch dann: niemand anderen in Gefahr begeben.

Autorin: Sophie Pixis

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