In der Regel unterscheidet man zwischen zwei Arten von Tempolimits: das ist zum einen das Zonenverbot und zum anderen das Streckenverbot.
Das sogenannte Streckenverbot wird von einem runden Tempolimit-Schild mit der Zahl 274 (weißer Hintergrund, roter Rand Tempo-Nr. in Schwarz) angezeigt. Es gilt …
- bis zur gelben Ortstafel
- bis zu einem Aufhebungszeichen
- bis zum Ende einer Strecke (Abbiegen in eine Einmündung oder Nebenstraße ohne neues Tempolimit)
- bis zu einem neuen Tempolimit
Das Schild mit den 5 schwarzen Querstreifen ist das Aufhebungsschild, welches sämtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen und das Überholverbot auf (Zahl 282) aufhebt. Das Schild mit der ausgegrauten Tempo-Nummer (Nr. 278) und den Diagonalstreifen hebt nur das aktuelle Tempolimit auf.
Es gibt das falsches Verständnis unter den Verkehrsteilnehmern, dass auch Einmündungen sowie Kreuzungen oder Autobahn-Auffahrten ein Tempolimit aufheben, wenn danach kein Tempolimit vorgeschrieben wird. Diese Verstöße führen eventuell zu Bußgeldern.
Das Tempolimit wird nicht von einer Autobahn-Auffahrt aufgehoben
Ebenso auf Autobahnzufahrten: Hier gilt die Regelung des Streckenverbotes, ein Wiederholungsschild ist in diesem Fall nicht notwendig – es wäre aber besser, aus Gründen der Verkehrssicherheit das Wiederholungsschilder aufgestellt werden. Der ADAC und die Verkehrssicherheitsexperten verlangen deshalb, dass grundsätzliche Anbringen der Wiederholungsschilder auf Autobahnen nach Auffahrten.
Außerdem zeigen auch Schilderbrücken verbindlich Verkehrsschilder an. Eine Schilderbrücke, die nicht in Betrieb ist, hebt diese Schilder nicht auf. Nur die Aufhebungszeichen können das – entweder als Leuchtanzeige oder als Schild.
Aufhebung, wenn keine Gefahr mehr da ist
Auch Zusatz- oder Gefahrenzeichen gelten als Aufhebung eines Tempolimits. Sie geben zu dem Tempolimit zusätzlich noch einen eine Strecke (250 m), einen Zeitspanne (z.B. 6 – 22 Uhr) oder einen Gefahrenbereich (z.B. Kurve) an. Nach der angegebenen Strecke oder außerhalb des angezeigten Zeitraums gilt das Tempolimit automatisch nicht mehr. Wenn der Gefahrenbereich sicher verlassen wurde (Kurve, Baustelle, Gefälle, etc.), ist auch in diesem Falle das Geschwindigkeitslimit nicht mehr gültig.
Von einem rechteckigen Schild mit der Angabe des Tempolimits und der Zusatz „Zone“ wird das Zonenverbot angekündigt. Das sogenannte Zonenverbot muss in jeder Situation von einem Aufhebungsschild beendet werden. Das Zonen-Schild besteht aus 5 schwarzen Diagonalstreifen und ist ausgegraut.
Autorin: Sophie Pixis